Rechtsanwalt Werner Seltmann

Allgemeine Mandatsbedingungen

von Rechtsanwalt Werner Seltmann
Starnberger Straße 14a, 82343 Pöckin
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1.         Rechtsanwalt Seltmann wird den tatsächlichen Angaben, die der Mandant im Zusammenhang mit dem erteilten Mandat ihm gegenüber macht, vertrauen und darüber keine eigenen Nachforschungen anstellen, solange Rechtsanwalt Seltmann die Unrichtigkeit der tatsächlichen Angaben des Mandanten nicht kennt oder kennen müsste oder sich nicht aus den Umständen ergibt, dass für die zutreffende rechtliche Würdigung die Kenntnis weiterer Tatsachen erforderlich ist.

2.         Die Haftung von Rechtsanwalt Seltmann wird für alle Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf einen Höchstbetrag von Euro 500.000,00 für ein Schadensereignis beschränkt. Die gesetzliche Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

3.         Rechtsanwalt Seltmann kann vom Mandanten für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern (§ 9 RVG). Der Mandant ist verpflichtet, die gesetzliche oder vereinbarte Vergütung an Rechtsanwalt Seltmann unabhängig davon zu bezahlen, ob Kostenerstattungsansprüche gegen Dritte, auch gegen eine Rechtsschutzversicherung, bestehen.

4.         Der Mandant tritt seine von Rechtsanwalt Seltmann geltend zu machenden Hauptsache-, Kostenerstattungs- oder gegen die Justizkasse gerichteten Ansprüche auf Rückzahlung von Kostenvorschüssen an Rechtsanwalt Seltmann in Höhe seiner Vergütungsansprüche aus allen von ihm erteilten Mandaten mit der Ermächtigung ab, die Abtretung offen legen.

5.         Rechtsanwalt Seltmann ist zur Erteilung von Untervollmachten berechtigt.

6.         Die Verpflichtung von Rechtsanwalt Seltmann zur Aufbewahrung und Herausgabe von Akten erlischt drei Jahre nach Beendigung des Auftrages.

7.         Gemäß § 12a Abs. (1) ArbGG besteht bei arbeitsgerichtlichen Prozessen in Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten.

8.         Soweit der Mandant Rechtsanwalt Seltmann einen Faxanschluss mitteilt, ist Rechtsanwalt Seltmann berechtigt, mandatsbezogene Informationen auch per Fax ohne Einschränkung zu übermitteln, soweit der Mandant dem nicht ausdrücklich widerspricht oder verlangt, dass Faxnachrichten nur nach vorheriger Ankündigung versandt werden.

9.         Rechtsanwalt Seltmann ist berechtigt, per Email oder über vergleichbare Kommunikationsmittel an ihn vom Mandanten übermittelte Mitteilungen auf dem gleichen Kommunikationsweg zu beantworten und/oder auf diesem Wege angeforderte Informationen und Unterlagen zu übersenden, soweit der Mandant nicht ausdrücklich die Verwendung anderer Kommunikationsmittel verlangt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Kommunikation per Email oder über vergleichbare Kommunikationsmittel die Vertraulichkeit des Korrespondenzinhalts nicht in einer der Korrespondenz per Post vergleichbaren Weise gewährleistet werden kann.

10.      Der Mandant ist verpflichtet, Rechtsanwalt Seltmann unverzüglich über das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung zu unterrichten, falls und soweit er diese im Zusammenhang mit dem Rechtsanwalt Seltmann erteilten Mandat in Anspruch nehmen will. Soweit Rechtsanwalt Seltmann auch beauftragt ist, den Schriftwechsel mit der Rechtsschutzversicherung des Mandanten zu führen, wird Rechtsanwalt Seltmann ausdrücklich von seiner Verschwiegenheitsverpflichtung gegenüber der Rechtsschutzversicherung befreit.

11.      Rechtsanwalt Seltmann ist berechtigt, ihm anvertraute, personenbezogene Daten im Rahmen des erteilten Auftrags in Handakten und mit modernen Datenverarbeitungsanlagen zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten. Rechtsanwalt Seltmann darf diese Daten an Dritte weitergeben und von diesen verarbeiten lassen, soweit dies im Rahmen der Buchführung von Rechtsanwalt Seltmann erforderlich ist (Erledigung der Buchführung durch zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Dritte wie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Datev). Rechtsanwalt Seltmann darf seine EDV-Anlage, seine Kommunikationsanlagen und sonstigen Geräte - auch per Fernwartung - durch zuverlässige Fachunternehmen betreuen lassen, auch wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass diese dabei Einblick in die Datenbestände nehmen können.

Rechtsanwalt Werner Seltmann
ws@ra-seltmann.de